15. Januar 2026 md-admin 0 Comments

Dreidimensionale Marke mit Registernummer 2913183 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Landgericht Stuttgart hat im Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport (genauer: einem verbundenen Unternehmen) und dem Mannheimer Unternehmen Wacker die Klage des Ritter-Konzerns abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Wacker seine Haferriegel unter der Bezeichnung „Monnemer Quadrat Bio“ weiterhin in quadratischer Verpackung vertreiben darf.

Die Verpackung der Ritter SPORT Schokolade ist seit 1996 unter der Registernummer 2913183 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als dreidimensionale Marke geschützt.

Nach Auffassung der zuständigen Kammer liegt keine Verletzung von Markenrechten vor. Insbesondere seien Tafelschokolade und Hafer- bzw. Müsliriegel nicht als identische Waren anzusehen. Zudem bestehe weder eine Verwechslungsgefahr noch eine unzulässige Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Schokoladenmarke. Das Gericht sah daher keinen rechtlichen Grund, Wacker die Nutzung der quadratischen Verpackungsform zu untersagen.

Ritter Sport vertritt jedoch den Standpunkt, dass eine Verletzung seiner seit 1996 geschützten dreidimensionalen Markenform vorliegt und hatte geltend gemacht, dass die quadratische Form ein zentrales Wiedererkennungsmerkmal der eigenen Marke darstelle und durch das Produkt von Wacker verletzt werde. Nach der Urteilsverkündung kündigte der Konzern an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, um den Markenschutz in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Die Geschäftsführung der Firma Wacker begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sah sich in ihrer rechtlichen Position bestätigt. Das Unternehmen hatte im Vorfeld des Urteils den Vertrieb des betroffenen Produkts vorsorglich reduziert und sein Sortiment erweitert, um möglichen wirtschaftlichen Risiken im Falle einer gegenteiligen Entscheidung in höheren Instanzen zu begegnen.

Ritter Sport hat in der Vergangenheit seinen Formmarkenschutz wiederholt gerichtlich durchgesetzt, unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen einen Wettbewerber, das im Jahr 2020 vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde.

Die Entscheidung des Landgerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig.