Technik & Recht

Als Patentanwälte arbeiten wir an der Schnittstelle von Technik und Recht.

In Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das heißt, dass alle Waren und/oder Dienstleistungen von jedem Dritten nachgeahmt werden dürfen, es sei denn, die Nachahmung ist unlauter oder die Waren und/oder Dienstleistungen sind schutzrechtlich geschützt. Durch Nachahmungen, die in der Regel billiger und qualitativ schlechter sind als die Originalprodukte, kann der Ruf des jeweiligen Unternehmens negativ beeinflusst werden oder sogar aufgrund der hohen Entwicklungs- und Markteinführungskosten die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet sein.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen sich frühzeitig schutzrechtlich abzusichern und lieber am Anfang überschaubare Kosten zu investieren, um ein Monopol für Ihre geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu erhalten.

Es gibt technische Schutzrechte – Patente und Gebrauchsmuster – sowie nicht-technische Schutzrechte – Marken und Designs –, die Sie durch Eintragung in das jeweilige Register erlangen können.

Mit der Eintragung bzw. Erteilung des jeweiligen Schutzrechtes erlangt der Schutzrechtsinhaber ein ausschließliches Recht, Dritten die Nutzung geschützter Waren und/oder Dienstleistungen zu verbieten. Der Schutzrechtsinhaber kann somit unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Nachahmer geltend machen. Mit anderen Worten, es kann dem Nachahmer ein Produktionsstopp oder sogar die Vernichtung aller verletzenden Produkte drohen.

Wir helfen Ihnen hierbei gerne in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

RECHT

Dienstleistungen

Patent

Die Bedeutung des Patents liegt in erster Linie darin, innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung zu schützen. Patente belohnen ihren Anmelder durch die Gewährung eines zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Nutzungsmonopols.

Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion mit der Bekanntmachung der Erfindung als Anreiz für weitere Innovationen. Als Patentinhaber können Sie Ihre Erfindung selbst verwerten und sich eine exklusive Positionierung am Markt sichern. Ihr Schutzrecht können Sie verkaufen oder eine Lizenz vergeben. Patentschutz stärkt Unternehmen im globalen Wettbewerb und ist ein wichtiger Standortfaktor. Das Patentportfolio einer Firma stellt einen wichtigen Eigentumswert dar und gibt Aufschluss über die innovative Kraft eines Unternehmens oder Einzelerfinders.

Patente erfüllen zudem eine wichtige Rolle im Technologie-Transfer. Sie können helfen, Partner für weitere Entwicklungen und unternehmerische Kooperation zu finden oder auch zweckdienlich sein, um Fördermittel einzuwerben. Patente helfen, hohe Entwicklungskosten abzusichern und ermöglichen durch erfolgreiche Vermarktungsstrategien Reinvestitionen, die wiederum Motor für Forschung und Entwicklung sind.

Gebrauchsmuster

Erfindungen sind technischen Schutzrechten zugänglich. Dazu zählen Patente und Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster entfaltet den Schutz bereits direkt nach dessen Eintragung. Seine Schutzdauer liegt bei 10 Jahren.

Marke

ine Marke ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet. Als Marke können unter anderem Firmennamen, Produktnamen, sogar Bandnamen, Logos und Slogans geschützt werden.

Am häufigsten werden Marken als Wort- und Bildmarken oder Wort-Bildkombinationen verwendet und angemeldet. Sie erlauben es dem Markeninhaber seinen Kunden Werbeinformationen zu vermitteln, die mit der Herkunft oder der Qualität des Produktes assoziiert werden sollen. Die Marke stellt demnach das Erkennungsmerkmal für Ihre Kunden dar. Mit der Marke verknüpfen die Kunden ein bestimmtes Unternehmen sowie die Qualität der Produkte. Um Trittbrettfahrern einen Riegel vorschieben zu können, sollten Sie eine Markenanmeldung frühzeitig in Betracht ziehen.

Eingetragene Marken gelten aber nicht pauschal für alle Waren und Dienstleistungen, sondern es muss eine Auflistung der Waren und Dienstleistungen stattfinden, für die die Marke geschützt werden soll. Alle der aufgelisteten Waren und Dienstleistungen müssen unter dieser Marke innerhalb der jeweiligen länderspezifischen Fristen auch ernsthaft benutzt werden, ansonsten droht der Verlust des Markenschutzes für die nicht benutzten Waren oder Dienstleistungen.

Der sicherste Schutz einer Marke kann durch die Eintragung in das jeweilige Register erreicht werden. Hierbei gilt das Territorialitätsprinzip. Das heißt, dass sich der Schutzbereich der Marke nur auf das jeweilige Land erstreckt, in dem die Marke eingetragen ist.

Der Markenschutz kann in den meisten Ländern alle 10 Jahre verlängert werden und ist zeitlich unbegrenzt. Das macht die eingetragene Marke zu einem sehr starken und langlebigen Schutzrecht.

Design

Designs können eingetragen werden, wenn sie eine Eigenart aufweisen. Dabei ist unerheblich mit welchem Produkt dieses Design auftritt, bzw. welches Produkt diese Eigenart aufweist.

Eingetragene Designs gehören zu den nicht-technischen Schutzrechten und sind meist kostengünstig und einfach zu erlangen. Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.

Ein Gutachten liefert eine Entscheidungsgrundlage zum weiteren geschäftlichen Vorgehen. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Verletzungsgutachten oder um die Beurteilung der Rechtsbeständigkeit einesSchutzrechts handeln.

IP-Strategien sind individuell. Heutzutage hängt der Erfolg stark von den zum Businessplan passenden Schutzrechtsportfolien ab. Schutzrechtsinhaber suchen nach Synergien ihrer Portfolien mit ihrer Geschäftssituation. Die Check-Liste einer effektiven IP-Strategie ist lang, wobei es nicht immer evident ist, worauf der Fokus gelegt werden sollte.

Eine Innovationsanalyse kann beispielsweise in die Richtung eines Megatrends, einer Low-Cost Lösung oder einer Verbesserung der internen Innovationskraft weisen.


Innovationsworkshops können darauf abgestellt werden Erfindungen zur Bewältigung bestimmter Problemstellungen mit dem Wettbewerb abzuernten. Dabei können wirtschaftliche Überlegungen, Marktentwicklungen oder Megatrends eine Rolle spielen.

Mögliche Verletzungshandlungen müssen verifiziert und für das Gerichtsverfahren bewiesen werden. Sie können unsere Unterstützung erwarten, wenn es um einen Testkauf oder eine Beschlagnahme durch die Polizei oder den Zoll geht.

Schutzrechtsverletzungen sind ein zentrales IP-Thema, zumal niemand gerne eigene Schutzrechte verletzt sieht. Von der anderen Seite betrachtet muss man sich fragen, ob das eigene Produkt tatsächlich frei von Schutzrechten Dritter ist!

Deutsche Rechtsprechung wird in Europa geschätzt. Aus diesem Grund entscheiden sich Weltkonzerne gerne ihre Patentstreitigkeiten in Deutschland vor Landgerichten und dem Bundespatentgericht auszutragen.


Es gibt zwar kein Weltpatent, aber internationale Abkommen erlauben es dem Schutzrechtsinhaber in mehr als 150 Staaten kostenoptimiert Patentschutz zu erlangen. Diese schließen die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer mit ein.

Durch das EPÜ hat man die Möglichkeit Patentschutz in mehr als 20 europäischen Staaten mit nur einem Prüfungsverfahren vor dem europäischen Patentamt zu erlangen. Patentschutz in einigen nicht-EU Staaten kann damit ebenfalls erzielt werden.
In Deutschland wird um kostengünstigen IP-Schutz in einem der größten Märkte in Europa nachgesucht. Pro Jahr gehen ca. 60.000 Patentanmeldungen beim deutschen Patent- und Markenamt ein.
Man kann Schutzrechte für sich arbeiten lassen. Diese Option existiert sowohl für technische, als auch für nicht-technische Schutzrechte. Lizenzverträge werden oftmals in Entwicklungs- oder Kooperationsvereinbarungen integriert.

TECHNIK

Fachliche Schwerpunkte

Unsere Erfahrung

Wir bearbeiten ein breites Spektrum von technischen Gebieten. Das jeweilige Fachwissen gründet sich auf wissenschaftliche oder patentrechtliche Arbeiten in der Vergangenheit.

Wir können Sie demnach umfassend in folgenden technischen Gebieten beraten:

Akkumulatoren, Aktuatoren, Automatisierung, Automobiltechnologie, Bahnfahrzeuge, Beschichtungen, Beleuchtung, Brennstoffzellen, Bildverarbeitung, Computertechnologie, Computertomographie, Dichtungen, Druckmaschinen, Düsentriebwerke, Elektrolysezellen, Elektromobilität, allg. Elektrotechnik, Fahrräder, Fahrwerkstechnik, Filter, Fördertechnik, Getriebe, Hausgeräte, Heißkanaltechnik, Heizungstechnik, Industrieroboter, Innenausbau, Installationstechnik, Kraftwerkbau, Kohärenztomographie, Kunststofftechnik, Kühltechnik, Landwirtschaftliche Geräte, Lasertechnologie, Lebensmittelverarbeitung, allg. Maschinenbau, Mechanik, Mechatronik, Medizintechnik, Messtechnik, Möbel, Nichtlineare Optik, Optische Datenübermittlung, Optische Lichtleiter, Optische Verstärker, Positionsschalter, Produktsicherung, Radiofrequenzidentifikation (RFID), Redox-Flow-Zellen, Sanitärtechnik, Schutzkleidung, Schutzschalter, Sensoren, Sicherungskennzeichnungen, Software, Solartechnologie, Sportgeräte, Turbolader, Ultraschalltechnik, Umwelttechnologien, Ventilsteuerung, Verbrennungsmotoren, Wälzlager, Werkstoffe, Windkraft, Zahntechnik, Zerspanung, Zweiräder

Unsere Beratung

Bei Fragen rund um den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stehen Ihnen unsere Patentanwälte gerne zur Verfügung.

Jeder unserer Anwälte ist Spezialist auf seinem Fachgebiet und zeichnet sich durch juristisches Know-how, vorwiegend im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, aus. Aufgrund der Komplexität der meisten Fälle werden die Problemstellungen eines jeden Falls gemeinsam fächerübergreifend erörtert. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg und somit Ihr Gewinn.

Zielorientiertes Vorgehen prägt den Arbeitsstil unserer Anwälte. Es gilt gerade nicht der Grundsatz „Der Weg ist das Ziel“; vielmehr werden auf kürzestem Weg konkrete Ziele wie die Erteilung und Verteidigung eines Schutzrechts verfolgt.

Alle unsere Anwälte waren für einige Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht tätig, so dass Ihnen die Sicht des Amtes und Gerichtes vertraut sind.

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