Zwei von drei gestreiften Schuhmodellen einer spanischen Herstellerin verletzen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.09.2025 (Az. I-20 U 35/25) die Unionsbildmarke der Puma SE. Das Urteil klärt, inwieweit Gestaltungselemente von Sportschuhen markenrechtlich geschützt sind, wie die internationale Zuständigkeit in solchen Fällen zu beurteilen ist und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Unternehmen ergeben. Die Entscheidung hat für Hersteller, Händler und Verbraucher von Sportschuhen weitreichende Bedeutung.
Categories: IP-News