Warum ein Patent anmelden?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das heißt, dass alle Waren und/oder Dienstleistungen von jedem Dritten nachgeahmt werden dürfen, es sei denn, die Nachahmung ist unlauter oder die Waren und/oder Dienstleistungen sind schutzrechtlich geschützt. Durch Nachahmungen, die in der Regel billiger und qualitativ schlechter sind als die Originalprodukte, kann der Ruf des jeweiligen Unternehmens negativ beeinflusst werden oder sogar aufgrund der hohen Entwicklungs- und Markteinführungskosten die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet sein.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen sich frühzeitig schutzrechtlich abzusichern und lieber am Anfang überschaubare Kosten zu investieren, um ein Monopol für Ihre geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu erhalten.

Es gibt technische Schutzrechte – Patente und Gebrauchsmuster – sowie nicht-technische Schutzrechte – Marken und Designs –, die Sie durch Eintragung in das jeweilige Register erlangen können.

Mit der Eintragung bzw. Erteilung des jeweiligen Schutzrechtes erlangt der Schutzrechtsinhaber ein ausschließliches Recht, Dritten die Nutzung geschützter Waren und/oder Dienstleistungen zu verbieten. Der Schutzrechtsinhaber kann somit unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Nachahmer geltend machen. Mit anderen Worten, es kann dem Nachahmer ein Produktionsstopp oder sogar die Vernichtung aller verletzenden Produkte drohen.

Wir helfen Ihnen hierbei gerne in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.