Am 17. 11. 1970 wurde durch die Erteilung des US-Patents US3541541A (“X-y position indicator for a display system”) die Erfindung der Computermaus geschützt. Der Erfinder Douglas C. Engelbart (Stanford Research Institute) hatte das Patent schon drei Jahre zuvor am 21. 6. 1967 eingereicht. 1987 ist das Patent abgelaufen.
DPMA gibt Hinweise für Anmelder mit finanziellen Schwierigkeiten wegen Covid-19
Eine Ermäßigung von Gebühren ist im Allgemeinen nicht möglich; hingewiesen wird jedoch auf bestehende Möglichkeiten, Jahresgebühren verspätet (mit Zuschlag) zu zahlen. Im Einzelfall kann – bei prekären Verhältnissen des Anmelders – Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
Neue Rechercherichtlinien des DPMA
Zum 1.6.2020 traten neue “Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG” in Kraft. In den Richtlinien sind unter anderem Hinweise zur Nutzung von Internetquellen zu finden. Eine Recherche ist danach so durchzuführen, dass Inhalte noch nicht veröffentlichter Anmeldungen nicht versehentlich durch die Recherche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieser Grundsatz sollte auch bei Recherchen, die...
Neue Zuständigkeiten des DPMA in Markensachen
Am 01. Mai 2020 tritt eine neue Fassung des Markengesetzes in Kraft. Danach können Anträge auf Nichtigkeit einer Marke aufgrund entgegenstehender älterer Rechte (§ 51 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Im Vergleich zu bisherigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, d.h. Landgerichten und OLG’s, dürfte die Durchführung des Verfahrens vor dem DPMA in der Regel eine Kosteneinsparung bedeuten.
Fristenverlängerung beim DPMA
Sämtliche Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren, die vom Deutschen Patent- und Markenamt gewährt wurden, werden von Amts wegen bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Gesetzlich bestimmte Fristen, insbesondere Zahlungsfristen nach dem Patentkostengesetz und Rechtsmittelfristen, können vom DPMA nicht verlängert werden. Ebenso werden Fristen zu internationalen Markenanmeldungen nicht verlängert.
Plagiat: Preis aberkannt
Wie die Nürnberger Nachrichten am 27. März 2020 berichteten, wurde – erstmals in der Geschichte der Nürnberger Spielwarenmesse – der Preis ToyAward wieder aberkannt. Es handelte sich um einen Preis, der in der Kategorie „StartUp“ für ein Zahlenlernsystem verliehen wurde. Bereits während der Spielwarenmesse wurden Plagiatsvorwürfe laut, die sich nun offenbar bestätigt haben.